Über das Jurastudium

Jura studieren – was bedeutet das? Was muss ich da eigentlich machen? Ist ein Jurastudium das richtige für mich? Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um erfolgreich Jura studieren zu können? Wie hoch ist der Lernaufwand? Diese und weitere Fragen möchten wir Euch hier in diesem Bereich beantworten.

Das Studium der Rechtswissenschaften beschäftigt sich – wie der Name schon sagt – mit der großen Materie des Rechts - vereinfacht gesagt mit all dem was Recht war, ist, sein soll und irgendwann einmal sein könnte. Ausgangspunkt hierzu bilden natürlich die verschiedenen Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch. In diesen Gestzen ist festgeschrieben, was Recht sein soll. Gesetze versuchen grundsätzlich Lebenssachverhalte zu regeln. Sie wollen eine Antwort auf die Frage geben, was passiert, wenn bestimmte Vorgänge realisiert werden. Vereinfacht an einem Beispiel: Was soll passieren, ja, was soll Recht sein, wenn Tim den Otto erschießt. Oder was passiert, wenn Karl von Vanessa einen Fernseher kauft und dieser nicht funktioniert?

Das Problem mit den Gesetzen ist aber, dass oftmals nicht ganz deutlich ist, was der Gesetzestext eigentlich aussagen will. Das ist auch ganz logisch, denn schon ein einziges Gesetz (genauer: eine einzige Norm, also ein einziger Paragraph) soll in abstrakter Weise eine Vielzahl von Lebenssachverhalten erfassen und regeln. Das muss auch so sein, denn ansonsten bräuchte man bspw. für jede Art und Weise, wie jemand jemanden töten kann ein eigenes Gesetz! Das wäre nicht nur uneffektiv, sondern natürlich auch unmöglich, denn es gibt vermutlich eine unvorstellbare Anzahl an Möglichkeiten, wie ein Mensch einen anderen Menschen um die Ecke bringen kann. Und noch ein Gedanke – was würde passieren, wenn diese spezielle Art des Abmurcksens noch nicht gesetzlich geregelt wäre?

Es macht also offensichtlich absolut Sinn, einen Gesetzestext abstrakt zu gestalten, um ihn für eine ganze Bandbreite an möglichen Fällen offen zu halten. Durch die abstrakte Formulierung von Gesetzestexten ist augenscheinlich also erst einmal viel gewonnen. Gleichzeitig ergeben sich hieraus natürlich auch erhebliche Probleme:

Denn wenn das jeweilige Gesetz abstrakt formuliert ist, also eine Vielzahl von Fallkonstellationen – Lebenssachverhalten – erfassen soll, wie entscheidet man dann darüber, welcher Lebenssachverhalt von dem Gesetz erfasst und welcher Lebenssachverhalt nicht erfasst werden soll.

Und mit exakt diesem Problem beschäftigt man sich als Student im Jurastudium. Der überkommene Satz „Der Jurist stellt Rechtsfolgen fest“ bedeutet übersetzt, dass der Jurist (und dementsprechend auch der Jurastudent in seinem Studium) einen Lebenssachverhalt vorgelegt bekommt und schauen muss, ob dieser Lebenssachverhalt von einem Gesetz erfasst wird und welche Folgen dieses Gesetz dann an das jeweilige Verhalten knüpft.

Der Gesetzestext stellt hierbei den Ausgangspunkt der Überlegungen dar. Daher kann an dieser Stelle dann auch gleich mit dem Vorurteil aufgeräumt, im Jurastudium mache man nichts anderes als Gesetzestexte auswendig zu lernen. Abgesehen davon, dass man in allen Klausuren auch alle Gesetzestexte benutzen darf (also in gedruckter Form dabei hat) und ein Auswendiglernen daher eh vollkommen unnötig ist, hilft einem das Auswendiglernen des Gesetzestextes nämlich auch einfach nicht. Denn die stupide Wiedergabe des abstrakten Gesetzestextes führt mitnichten zur Beantwortung der Frage, wie das Gesetz auf den konkreten Sachverhalt hin anzuwenden ist.

Was dagegen hilft (und auch gleichzeitig die Frage beantwortet, was man im Jurastudium eigentlich macht) ist die Interpretation der Gesetzestexte – in der Fachsprache: die Auslegung.

Als Student beschäftigt sich man vornehmlich mit der Frage, wie der jeweilige Gesetzestext mit seinen verschiedensten Merkmalen verstanden werden könnte. Hierzu gibt es verschiedene Betrachtungsweisen: Was sagt der Wortlaut des Gesetzes alleine bereits aus, wie muss man den jeweiligen Paragraphen im systematischen Zusammenspiel mit anderen Paragraphen betrachten, welche Rückschlüsse lassen sich aus der Historie des Gesetzes bzw. aus dem Gesetzgebungsprozess ziehen, was ist überhaupt der Sinn und Zweck des Gesetzes? So nähert man sich sozusagen Schritt für Schritt der Beantwortung der Frage, ob der Lebenssachverhalt vom Gesetz erfasst wird.

Dabei darf man sich jedoch nicht vorstellen, dass das Ganze während des Studiums nur stupide gebüffelt werden muss oder man nur vor irgendwelchen theoretischen Abhandlungen sitzt, die sich damit auseinandersetzen, wie man einen speziellen Paragraphen denn nun verstehen kann, sollte oder gar muss.

Das Verständnis – und so sind die Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrbücher, usw. an sich auch aufgebaut – erwächst viel mehr durch ein Zusammenspiel von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung (wie so etwas konkret aussieht, kannst Du Dir überigens hier angucken: Leadingcases). Das heißt, dass man von Anfang an anhand von (oftmals echten) Fällen bzw. Fallgruppen die jeweils möglichen Interpretationsansätze – sprich Auslegungsmöglichkeiten – vermittelt bekommt.

Gleichzeitig soll an dieser Stelle aber nicht verschwiegen werden, dass dieses so vermittelte Wissen durchaus der eher umfangreichen Unterfütterung bedarf – man muss also schon recht viel lesen und auch mal die oben erwähnte Abhandlung zu einem speziellen Paragraphen. Aber auch das geschieht in der Regel vor dem Hintergrund der praktischen Anwendung.

Diese praktische Anwendung – also die Falllösung – macht das Studium gerade so spannend und alles andere als trocken. Dies liegt auch daran, dass innerhalb der verschiedenen Fälle die volle Bandbreite menschlicher Handlungsmöglichkeiten ersichtlich wird. Das Jurastudium ist dabei wohl so nah am Leben, an menschlichen Geschichten, Schicksalen und auch an Tragödien - an der wahrhaftigen Realität - wie kein anderes Studium. Hinzu kommt, dass das juristische Studium – man möchte ebenfalls fast sagen, wie fast kein anderes Studium – es schafft, ein umfassendes Verständnis dafür zu vermitteln, wie der Staat, das gesellschaftliche Zusammenleben, Politik und Wirtschaft angelegt sind und grundsätzlich funktionieren.

Und Deine Meinung zu »Über das Jurastudium«

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten

Das könnte Dich auch interessieren

Strafrecht BT II (Vermögensdelikte)In der dritten und letzten der Grundlagenvorlesungen im Strafrech…
Warum muss ich eigentlich meine Mathenote bei der Bewerbung für ein Jurastudium angeben? Ist Mathe e…
Im ersten Semester des Jurastudiums geht es um das Fundament! Könnt ihr euch vorstellen ein Haus ohn…
Nachdem ihr euch in den Vorlesungen des ersten Semesters ein juristisches Fundament angeeignet habt,…
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten