Ist der bestimmungsgemäße Verbrauch der Sache durch einen Unbefugten als Sachbeschädigung iSd. § 303 I StGB zu verstehen?
Überblick
Umstritten, ist, ob der bestimmungsgemäße Verbrauch der Sache durch einen nichtberechtigten Dritten als Sachbeschädigung zu qualifizieren ist. Es stellt sich die Frage, ob dieser Verbrauch – z.B. der Verzehr von Lebensmitteln – einen Unterfall der Nutzungsentziehung darstellt. Diese ist neben der Sachentziehung als reine Brauchbarkeitsminderung einzuordnen und mangels körperlicher Einwirkung auf die Sache und mithin mangels Beschädigung straflos.1
Folgen und Auswirkungen des Meinungstreites
1. Ansicht - Der bestimmungsgemäße Verbrauch einer Sache stellt keine Beschädigung oder Zerstörung dar und ist mithin als straflose Nutzungsentziehung zu qualifizieren.2
Argumente für diese Ansicht
In diesen Fällen handelt es sich lediglich um die Realisierung einer in der Sache selbst angelegten Gebrauchsmöglichkeit.3
2. Ansicht - Der bestimmungsgemäße Verbrauch einer Sache stellt eine Sachbeschädigung nach § 303 I StGB dar und ist nicht unter die straflose Nutzungsentziehung zu subsumieren.4
Zu beachten ist allerdings: Liegt in der Handlung selbst eine Zueignung oder Bereicherung, so ist allein das tatbestandliche Zueignungs- bzw. Bereicherungsdelikt erfüllt. Erfolgt der bestimmungsgemäße Verbrauch allerdings nach der Zueignung/Bereicherung, so handelt es sich um eine mitbestrafte Nachtat.5
Argumente für diese Ansicht
Es liegt dennoch eine Substanzverletzung vor
Beispielsweise der Verzehr von Nahrungsmitteln führt unabhängig von ihrer Zweckbestimmung zu einer Substanzverletzung und damit zu einer Sachbeschädigung.6
Aus der Sicht des Opfers handelt es sich bei dem Verbrauch um eine Zerstörung.7
- 1. Rengier, BT I, § 24, Rn. 15ff., Aufl. 17.
- 2. Schönke/Schröder/Stree/Hecker, StGB, § 303, Rn. 13, Aufl. 29.; Fischer, StGB, § 303, Rn. 12A, Aufl. 62.
- 3. Schönke/Schröder/Stree/Hecker, StGB, § 303, Rn. 13, Aufl. 29.
- 4. Kindhäuser, LPK-StGB, § 303, Rn. 27, Aufl. 6.; NK/Kindhäuser, StGB, § 303, Rn. 19, Aufl.4.
- 5. NK/Kindhäuser, StGB, § 303, Rn. 19, Aufl.4.
- 6. Kindhäuser, LPK-StGB, § 303, Rn. 27, Aufl. 6.
- 7. NK/Kindhäuser, StGB, § 303, Rn. 19, Aufl.4.
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