Verhindern der Tatvollendung
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/06/2012 - 14:41Der Täter muss zur Verhinderung der Tatvollendung mindestens bewusst und gewollt eine neue Kausalreihe in Gang setzen, die für das Ausbleiben der Vollendung wenigstens mitursächlich wird.