Töten eines Menschen
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:12Dabei geht es um die zurechenbare Verursachung des Todes durch eine beliebige Handlung, die dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu beenden.
Dabei geht es um die zurechenbare Verursachung des Todes durch eine beliebige Handlung, die dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu beenden.
Heimtückisch tötet, wer in feindlicher Willensrichtung die objektiv gegebene Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
Gemeingefährlich sind Mittel, deren Wirkung auf Leib oder Leben einer Mehrzahl anderer Menschen, der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat.
Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffs infolge seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.
Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens.
Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.
Euthanasie meint die einverständliche aktive Sterbehilfe durch gezieltes täterschaftliches Töten.