Delikte

Konvergenzdelikt

Definition: 

Eine notwendige Teilnahme liegt vor, wenn ein Tatbestand so gefasst ist, dass seine Verwirklichung schon begrifflich die Beteiligung mehrerer Personen voraussetzt, z.B.

Erfolgsdelikte

Definition: 

Die Erfolgsdelikte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie den Eintritt eines von der Tathandlung abtrennbaren sichtbaren Außenwelterfolg voraussetzen.

Dauerdelikt

Definition: 

Als Dauerdelikt bezeichnet man Straftaten, bei denen der Täter einen Zustand, den er durch eine tatbestandsmäßige Handlung herbeigeführt hat, über einen gewissen Zeitraum aufrechterhält oder fortda