Der Ablauf des Staatsexamens
Der staatliche Teil des Examens ist die Königsdisziplin des Jurastudiums. Mit Bestehen der Klausuren ist ein Riesenschritt getan. Zwar bestehen in den 16 Bundesländern unterschiedliche Anforderungen an die Examensprüfungen, der Ablauf ähnelt sich jedoch sehr.
Die Anmeldung zu den Klausuren des Staatsexamens
Die Anmeldung erfolgt bei dem für euer Bundesland zuständigem Justizprüfungsamt (JPA). Auf der Homepage der JPAs findet ihr auch die Fristen für die Meldung. Denn diese ist nicht immer möglich. Im Groben erfolgt die Meldung für die jeweilige Herbstkampagne im Sommer des Jahres und für die Frühjahrskampagne am Anfang des Jahres, informiert euch aber bei eurem JPA über die genauen Fristen, denn in einigen Bundesländern werden bis zu vier Kampagnen angeboten. Zur Meldung müssen verschiedene Unterlagen vorliegen, auch hier sind die Anforderungen der JPAs unterschiedlich. Gemeinsam haben aber alle das Erfordernis des Lebenslaufes (zumeist handgeschrieben), Nachweis über die Studienzeit (zumeist als Studienverlaufsplan) und das Zwischenprüfungszeugnis. Einige verlangen auch Kopien der Bafögbescheide, die verschiedenen Scheine aus dem Studium und die Geburtsurkunde. Innerhalb der Anmeldung müsst ihr auch das Rechtsgebiet für eure mündliche Prüfung wählen - überlegt euch also welches Rechtsgebiet ihr nehmen möchtet. Habt ihr eure Unterlagen eingereicht, bekommt ihr spätestens vier Wochen vor den Schreibterminen die Ladung mit eurer Kennziffer, den Terminen und dem Ort wo geschrieben wird, sowie die Liste der zugelassenen Hilfsmittel.
Der Ernstfall - die Klausuren
Die Anzahl der Klausuren ist in den Bundesländern verschieden, welche und wieviele Klausuren geschrieben werden erfragt ihr bei dem für euch zuständigen JPA. Im Durchschnitt werden fünf Klausuren geschrieben, mindestens eine davon in jedem Rechtsgebiet. Auch der zeitliche Ablauf ist unterschiedlich: In manchen Bundesländern werden die Klausuren im Block geschrieben, d.h. in einer Woche die Zivilrechtsklausuren, in der darauffolgenden die Strafrechtsklausuren und zum Abschluss die im Öffentlichen Recht. In anderen Bundesländern kann abgeschichtet werden, d.h. in einer Kampagne wird z.B. Zivilrecht geschrieben, in der nächsten Kampagne Strafrecht u.s.w.
Eines haben die Bundesländer jedoch gemeinsam: Die Klausuren dauern fünf Zeitstunden.
Die zugelassenen Hilfsmittel bestehen in allen Bundesländern grundsätzlich aus der Loseblattsammlung des jeweiligen Rechtsgebietes, kurz: Schönfelder und Sartorius. Darüber hinaus sind in einigen Bundesländern auch andere Gesetzestexte erlaubt, welche das sind erfahrt ihr beim JPA. Das Klausurpapier wird grundsätzlich gestellt, doch gibt es Unterschiede zwischen denn Bundesländern bei den Kommentierungen der Gesetzestexte. Beispielsweise dürfen in Niedersachsen einzelne Paragraphen im Gesetzestext markiert und einzelne Worte unterstrichen werden wohingegen in NRW beides verboten ist. Da es auch nicht günstig ist, sich alle Gesetzestexte zu kaufen besteht die Möglichkeit die Gesetzestexte im Vorfeld zu mieten. Da diese aber auch recht schnell vergriffen sein können, lohnt es sich an dieser Stelle etwas vorausschauend zu planen.
Ganz wichtig: Die Examensklausuren werden in allen Bundesländern mit Kennziffer unterschrieben und nicht mit eurem Klarnamen! Diese Kennziffer findet ihr in eurer Ladung.
Die mündliche Prüfung
Nach den Klausuren beginnt zunächst die Zeit des Wartens. Ungefähr drei Monate lang müsst ihr nun auf eure Ergebnisse warten. Diese werden in allen Bundesländern per Post zugestellt, sind aber nahezu bei allen Prüfungsämtern vorab online einsehbar. Haltet also eure Prüfungsziffer bereit! Wenn ihr die benötigte Punktzahl erreicht habt, seid ihr für die mündliche Prüfung zugelassen. Deshalb teilt euch die drei Monate Wartezeit gut ein: Entspannung und lernen für die Mündliche sollten sich die Waage halten. Empfehlenswert ist das verhältnismäßig günstige und flexible Angebot des Repetitoriums Jura Online, das einem eine individuelle Zeiteinteilung bei der Wiederholung durch Vorlesungen ermöglicht. Besonders gut ist, dass ihr euch gezielt die Vorlesungen filtern könnt, die ihr gerne wiederholen wollt.
Die Ladung zur mündlichen Prüfung wird euch wiederum per Post zugestellt. Innerhalb dieses Schreibens erfahrt ihr dann auch wer eure Prüfer sind. Mit dem Vorsitzenden Prüfer findet für gewöhnlich vorab ein Treffen statt in dem ihr euch kennenlernt und eure Erwartungen an die Prüfungen äußern könnt. Die mündliche Prüfung selbst erstreckt sich - je nach Bundesland - über einen Zeitraum von zwei bis sechs Stunden. Ihr müsst einen mind. zehnminütigen Vortrag in dem von euch gewählten Rechtsgebiet halten und werdet anschließend in den anderen Rechtsgebieten geprüft. Der Vortrag besteht entweder aus einem kleinen Fall, der gelöst und skizziert werden soll, oder aber aus einem Urteil. Aber auch hier spielen die Vorlieben der Prüfer eine große Rolle. Bei den JPAs und teilweise auch bei den kommerziellen Repetitorien besteht die Möglichkeit Protokolle vergangener Prüfungen einzusehen. Dies kann hilfreich sein um herauszufinden welche Vorlieben euer Prüfer hat. Außerdem besteht in fast allen Bundesländern die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung als Zuschauer beizuwohnen - Infos und Anmeldung über das JPA. Geprüft werdet ihr nicht allein, sondern in kleinen Gruppen von bis zu vier Studenten.
Am Ende der mündlichen Prüfung beraten sich die Prüfer und teilen euch im Anschluss daran die Note mit. Bestenfalls habt ihr somit den staatlichen Teil des Examens bestanden!
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