Vorlagebericht

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

Sofern die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht stattgeben will, ist ggf. ein Vorlagebericht an die Widerspruchsbehörde zu fertigen. Dem Vorlagebericht geht die Prüfung des Widerspruchsbescheides voraus, sodass im Folgenden lediglich der praktischen Teil der Klausur, das Schreiben an die Behörde, dargestellt wird:

I. GUTACHTEN

II. PRAKTISCHER TEIL

(Entwurf eines Vorlageberichts)

Stadt X
Der Oberbürgermeister (Ausgangsbehörde)
- Abteilung XY -

Az. 123/20

Münster, den x.x.xxxx
[Achtung! Kein Zustellungsvermerk!]

An die
Bezirksregierung (Widerspruchsbehörde)
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Ordnungsmaßnahme vom xx.xx.xxxx (Betreff)
hier: Vorlage zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren des Herrn Mustermann (Bezug)

Anlagen:

  • Verwaltungsvorgang
  • Widerspruchsschreiben vom xx.xx.xxxx

[Achtung! Keine persönliche Anrede]

Gem. § 73 Abs. 1 VwGO lege ich den anliegenden Verwaltungsvorgang vor.
Ich helfe dem o.g. Widerspruch nicht ab und bitte, diesen als unzulässig/ unbegründet zurückzuweisen. [Achtung! Es werden keine „Anträge“ gestellt – falsch: „...und beantrage, den Widerspruch als ... zurückzuweisen.“]

Gründe

Meine Entscheidung zur Sache begründe ich wie folgt:
Sachverhaltsdarstellung

I.

„Am xx.xx.xxxx beantragte Herr Mustermann die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes in der X-Straße Y, Flurstück Z....(genaue Lagebeschreibung)

Mit Bescheid vom xx.xx.xxxx habe ich den Antrag abgelehnt mit der Begründung.... (+ Angaben zur Rechtsmittelbelehrung, sofern ein Fristenproblem bestehen könnte).

Der Bescheid wurde Herrn Mustermann am xx.xx.xxxx per Postzustellungsurkunde zugestellt. Gegen diesen Bescheid hat Herr Mustermann mit Schreiben vom xx.xx.xxxx, eingegangen bei mir am xx.xx.xxxx, Widerspruch erhoben.

Er macht geltend, ich habe bei meiner Entscheidung nicht berücksichtigt, dass... Des Weiteren....“

Diesen Widerspruch hielt ich für zulässig, aber unbegründet.

Rechtliche Begründung

II.

Auffassung der Ausgangsbehörde:

„Diesen Widerspruch hielt ich für zulässig, aber unbegründet.“

Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde:

„Für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Bezirksregierung als nächsthöhere Verwaltungsbehörde nach § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO zuständig.

Prüfung Zulässigkeit + Begründetheit des Widerspruchs:

„...“

Sonstiges:

„Mein Verwaltungsvorgang ist beigefügt. Der Widerspruchsführer hat eine Mitteilung über die Abgabe des Vorgangs erhalten.“
[Achtung: Grußformel entfällt]

i.A.

Unterschrift