Grundsatz der Firmeneinheit

Nach dem Grundsatz der Firmeneinheit kann eine Gesellschaft grundsätzlich nur eine einzige Firma haben, selbst wenn sie verschiedene Unternehmen betreibt.

Quelle: Vgl. BGH NJW 1976, 2163 (2163f.); MüKo-GmbHG/Heinze, 4. Auflage München 2022, § 4 Rn. 11.

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