Schockschaden
Der Schockschaden ist eine psychisch vermittelte Gesundheitsverletzung, die nicht einen der an dem jeweiligen Unfallgeschehen unmittelbar Beteiligten trifft, sondern einen Dritten, der einem Unfall als Zeuge beiwohnt oder vom Tod oder der schweren Verletzung eines Angehörigen benachrichtigt wird.
Quelle: Vgl. BGH NJW 1985, 1390 (1392); MüKo-BGB/Wagner, 9. Auflage München 2024, § 823 Rn. 247.
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