Untervertretung

Bei der Untervertretung erteilt der Vertreter im Namen des Vertretenen einem anderen die Vollmacht, so dass dieser für den Vertretenen und in dessen Namen rechtsgeschäftlich agieren kann. Der Vertretene hat somit einen Hauptbevollmächtigen und einen Unterbevollmächtigten.

Quelle: MüKo-BGB/Schubert, 9. Auflage München 2021, § 167 Rn. 80.

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