Vermieterpfandrecht [§§ 562 ff.]

Das Vermieterpfandrecht ist ein besonderes besitzloses gesetzliches Pfandrecht iSv. § 1257 BGB. Es soll dem Vermieter einen Ausgleich hinsichtlich des erheblichen Risikos wegen der Überlassung der Mietsache an den Mieter, durch zusätzliche Sicherheiten verschaffen.

Quelle: Jauernig-BGB/Kern, 19. Auflage München 2023, § 562 Rn. 1.

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