Hersteller eines Produkts (ProdHaftG)

Hersteller eines Produkts im Sinne des ProdHaftG ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat, wer sich als Hersteller am Produkt ausgibt oder wer iSv § 4 ProdHaftG das Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat.

Quelle: § 4 I, II ProdHaftG.

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