Frustrierte Aufwendungen
Frustrierte Aufwendungen sind solche, die ein Gläubiger in Erwartung der Leistungen macht, die sich durch das endgültige Ausbleiben der Leistung letztlich als sinnlos („frustriert“) erweisen.
Quelle: Medicus/Lorenz, SchuldR AT, 22. Auflage München 2021, § 35 Rn. 45.
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