Zu prüfende Ansprüche

Hallo, ich schreibe derzeit meine BGB Hausarbeit. Der erste Teil des Sachverhalts entspricht BGH - Urt. v. 02.06.2015, Az.: XI ZR 327/14.
E hat ein Girokonto bei Bank B. E hatte ihrem Ehemann F ursprünglich eine Vollmacht hierfür erteilt. Diese Vollmacht hatte sie jedoch, ohne F etwas davon zu sagen, widerrufen. B hatte diesen Widerruf versehentlich nicht im System hinterlegt, sodass F 900€ vom Konto abheben konnte. E beanstandete diese Auszahlung bei B. B erstattete der E daraufhin gem. §675u BGB die 900€ wieder auf ihr Konto. Die Frage ist nun, ob B 900€ von F verlangen kann.
Der BGH sagt dazu: "Führt eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag aus, der von einem ehemals Kontobevollmächtigten erteilt wurde, nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich als Nichtleistungskondiktion ( § 812 I 1 Alt. 2 BGB ) zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger.".

Meine Frage lautet, welche Ansprüche außer § 812 I 1 Alt. 2 BGB ich in der Hausarbeit noch zu prüfen (und abzulehnen) habe.
Danke für eure Hilfe!



du musst immer mit vertraglichen Ansprüchen anfangen, sprich ob vielleicht ein vertragliches Verhältnis zwischen B und F bestand aus, aus welchem sich ein Anspruch auf 900 € ergeben könnte. Vertraglich,Quasivertraglich, Sachenrechtlich, Deliktisch, Bereicherungsrechtlich -> in der Reihenfolge! Bei § 812 befindest du dich schon im Bereicherungsrecht