Wie detailliert sollte man in einer BGB AT Klausur prüfen?

Hallo Leute,

BGB AT und ich sind keine guten Freunde: Ich lerne gerade und tue mich inzwischen schwer daran, deshalb meine Frage: Wie genau sollte man in BGB AT prüfen, um dem Korrektor bei Klausuren nicht auf den Schlips zu treten? In Lösungsskizzen sehe ich häufig, dass Punkte wie "Angebot des X" oder "Annahme des Y" mit einem Satz bejaht werden, dabei prüft man doch eigentlich den äußeren und inneren Tatbestand der Willenserklärung, ob die Willenserklärung wirksam geworden ist (Abgabe und Zugang etc). Das alles sehe ich bei den meisten Lösungsskizzen nicht und habe inzwischen Angst, dass der Korrektor mir dann vorwirft, ich hätte unproblematische Fragen problematisiert, wenn ich wiederum a la Lösungsvorschlag ein Angebot oder eine Annahme einfach durch kurze Subsumtion bejahe, habe ich Angst, dass der Korrektor mir vorwirft, ich hätte oberflächlich gearbeitet. 

Ich schreibe bald eine BGB AT Klausur und hoffe, dass mir der eine oder andere hier helfen kann, was will ein Korrektor lesen? Mir wäre es lieber, wenn ich alles sauber durchprüfen würde, aber ich habe Angst, dass der Prüfer mir dann eine falsche Schwerpunktsetzung vorwirft, denn häufig ist es ja offensichtlich, dass ein Angebot vorliegt. Die Frage mag für den einen oder anderen banal klingen, aber ich tue mich im Zivilrecht echt schwer.