Hallo zusammen,
wie ist die Rechtslage wenn in der mündlichen Verhandlung nach Vernehmung eines Zeugen dieser Zeuge auf Klägerseite der Partei beitritt und der Klageantrag so umgestellt wird, dass nunmehr an den neuen Kläger gezahlt werden soll?
Ist der Parteibeitritt und die Klageerweiterung zulässig?
Wenn ja, ist die Zeugenvernehmung noch verwertbar?
Viele Grüße