Verwertbarkeit einer Zeugenvernehmung nach Parteibeitritt

Hallo zusammen, 

wie ist die Rechtslage wenn in der mündlichen Verhandlung nach Vernehmung eines Zeugen dieser Zeuge auf Klägerseite der Partei beitritt und der Klageantrag so umgestellt wird, dass nunmehr an den neuen Kläger gezahlt werden soll?

Ist der Parteibeitritt und die Klageerweiterung zulässig? 
Wenn ja, ist die Zeugenvernehmung noch verwertbar? 

Viele Grüße


Finde heraus, was die Bundeswehr Dir als Arbeitgeber zu bieten hat