Vertragsbindung bei ungenauer Formulierung

Hallo zusammen,

Für meine Übungsgruppe soll Ich einen kleinen Fall bzgl Vertragsrecht klären.

Es geht um die Kündigung in einem Sportverein oder Fitnessstudio aufgrund von Ausnahmefällen wie z.B Umzug. Normalerweise wäre ein Umzug kein Grund für eine außerordentliche Kündigung im Gegensatz zu z.B Schwangerschaft oder ernsthafter Krankheit.

Die Frage ist nun, ob bei einer Zusatzklausel durch einen Azubi (z.B "Vertragsbindung bei Umzug ab xxxkm hinfällig etc) der Vertragspartner ein Recht auf Kündigung hat, oder ob diese Formulierung viel zu ungenau und deshalb nicht rechtskräftig ist ( So habe Ich die Frage auf jedenfall verstanden). Ich habe schon einige Bücher zum Vertragsrecht durchgearbeitet, habe aber jedoch keinen vergleichbaren Fall gefunden.

Ihr würdet mir mit eurer Meinung sehr weiterhelfen!

 

Euer verzweifelter Kommilitone Lizard_King

 

 

 


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