Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Verständnisfrage zum Besitz.
Der SV ist so, dass S dem E Farbeimer gestohlen hat, um damit die Wände des K zu streichen.
Gefragt ist nach AS des E gegen K.
Im Rahmen eines AS aus §§ 987 ff. BGB wird gesagt, dass keine Vindikationslage vorliegt, weil K keinen Besitz an den Farben hatte (zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung = Streichen).
Anschließend wird der AS aus §§ 951, 812 geprüft. Dort steht, dass K VOR Verarbeitung keinen Besitz hatte, sondern S.
Und nun kommt mein Problem:
iRd. AS aus § 951 wird die Subsidiarität der NLK problematisiert. (Das Problem selbst habe ich verstanden)
Dort wird gesagt, dass rechtsgeschäftlich nur der Besitz zwischen S und K geleistet wurde, §§ 935, 855.
Das bedeutet doch, dass K unmittelbarer Besitzer ist?
Ist K jetzt Besitzer oder nicht?!
Oben steht, dass S Besitzer ist (und deshalb keine Vindikationslage zwischen E und K besteht) und weiter unten steht dann, dass S den Besitz an K geleistet hat.
(gesetzlicher Eigentumserwerb usw. ist klar...)
Wo ist mein Denkfehler?
Macht es einen Unterschied, ob ich die tatsächliche Sachherrschaft feststelle (iRd. Vindikationslage) oder ob ich unter den Leistungsgegenstand "etwas" iRv. § 812 subsumiere?
Danke für eure Hilfe.
Ich habe nur noch Knete im Kopf.
Grüße
Vivi