Verantwortung von Führungskraft

Hallo, mich würde interessieren wie in dem folgenden fiktiven Fall die Rechtslage wäre. In der Produktion eines Lebensmittelbetriebs bricht ein Dampfrohr, welches für die Produktion notwendig ist. Da es mitten in der Nacht passiert, wird das Rohr nur notdürftig repariert. Das Rohr führt einen hohen Druck und könnte beim Platzen der reparierten Stelle auch zu starken Verbrennungen etc., der sich im Raum befindlichen Personen, führen. Aus diesem Grund würde die Türe zugesperrt und mit einem Warnzettel versehen werden, auf dem steht, dass ein „Rohr defekt ist und Lebensgefahr beim betreten besteht“. Würde sich die Führungskraft, die die Reparatur angeordnet hat strafbar/verantwortlich machen, wenn ein Mitarbeiter die Warnung trotzdem ignoriert und sich schwere Verletzungen beim betreten des Raums zuzieht? Und was wäre, wenn eine andere Führungskraft darauf besteht die Reparatur mit den genannten Vorkehrungen (Türe absperren und Warnzettel) durchzuführen, um die Produktion weiter am laufen zu halten. Viele Grüße Frank


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Fraglich ist ja, ob weitere Maßnahmen denkbar gewesen wären, oder ob die Führungskraft alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. Wenn dies der Fall ist, wird man eine Verantwortlichkeit der Führungskraft nur schwerlich begründen könnte. Bezüglich des Mitarbeiters wäre zumindest über ein Mitverschulden nach § 254 BGB nachzudenken.