Hallo zs.
Ich habe einen Fall, in dem der Beschwerdeführer beim BVerfG Klage wegen Verletzung seiner Grundrechte einreicht.
Bevor das Gericht zu einem abschließenden Urteil kommt, verstirbt der Beschwerdeführer.
Wo muss ich den Tod des Beschwerdeführers in der Zulässigkeit überall erwähnen? Also in welchen Prüfungspunkten?
Hoffe, ihr könnt mir helfen 
