Streik Fall

Hi Leute habe ein Problem bei dieser Aufgabe die Lösung poste ich gleich mit

M arbeitet im Automobilwerk der K (2000 AN). Bei den Tarifverhandlungen
sind die Gewerkschaft, und der AG-Verband, dem K auch angehört, nicht einig
über die Frage einer Lohnerhöhung. Nach erfolglosen Warnstreiks wird nach
ordnungsgemäßer Urabstimmung und Ende der Friedenspflicht ein Streik
ausgerufen, bei dem auch K bestreikt wird. K reagiert mit einer Aussperrung
aller AN, auch der nicht gewerkschaftlich organisierten.
Der nicht organisierte M will am ersten Tag des Streikes seinen Dienst
antreten, muss dann aber bis zum Ende des Streikes zu Hause bleiben.
Nach zwei Wochen wird der Streik beendet und zwischen dem AG-Verband
und der Gewerkschaft wieder verhandelt, aber ohne Ergebnis. Nun wird ein
Zulieferbetrieb der K bestreikt, wodurch bei K die Produktion zusammenbricht
und alle AN incl dem M nach Hause geschickt werden.
Die Produktion bei K ruht für 10 Tage. AG-Verband und Gewerkschaft
verhandeln erneut. M ist zwischenzeitlich in die Gewerkschaft eingetreten.
Beim nun folgenden Streik wird K erneut bestreikt, welche nicht mehr mit
einer Aussperrung reagiert, sondern versucht den streikbedingten
Produktionsausfall durch Mehrarbeit der verbleibenden AN aufzufangen. Diese
AN erhalten nach Ende des Streiks Prämien für die Mehrarbeit ausgezahlt.
Frage 1: Kann M seinen Lohn für den ersten Streik verlangen?
Lösung:
Anspruch aus § 611 a II BGB (-) => M hat nicht gearbeitet
Anspruch aus § 615 S.1 BGB => Annahmeverzug des Arbeitgebers?
a) Nichtannahme eines Angebots, § 294 BGB (+)
b) Erfüllbarer Anspruch auf Arbeitsleistung
=> (-), wenn Vertragspflichten durch Arbeitskampf suspendiert sind
=> Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes?
aa) Tarifgesetzwidrigkeit (-)
bb) Tarifvertragswidrigkeit (-)
cc) Besonderes gesetzliches Verbot (-)
dd) Arbeitskampf damit rechtmäßig
ee) Arbeitsverhältnisse der arbeitswilligen AN suspendiert? (+)
=> Resultat aus materieller Arbeitskampfparität

3. Anspruch aus § 615 S.3 BGB (-)
4. Ergebnis: Anspruch -
Wieso ist nach der Lösung der Arbeitskampf rechtmäßig?
Warum verneinen die Tarifgesetzwidrigkeit,vertragswidrigkeit?
Woher weiss man das ?



Einige der Informationen ergeben sich aus dem Sachverhalt:

1. Tarifgesetzwidrigkeit
a) Der Streik sollte zum Ziel den Abschluss eines Tarifvertrages im Sinne des Tarifvertragsgesetzes haben. Ist dies nicht der Fall gilt er als tarifgesetzwidrig. => Hier geht es um eine Lohnerhöhung für die Arbeitnehmer und damit um den Abschluss eines Tarifvertrages.
b) Nur tariffähige Parteien dürfen einen Arbeitskampf führen. => hier führt eine Gewerkschaft den Arbeitskampf und damit eine tariffähige Partei

2 Tarifvertragswidrigkeit
Verstößt ein Arbeitskampf gegen eine im Tarifvertrag vorgesehene Friedenspflicht, so ist er tarifvertragswidrig. => Der Sachverhalt sagt ja aus, dass die Friedenspflicht beendet war.

Wenn diese Punkte nicht zustimmen ,dann ist der Arbeitskampf rechtmäßig ?
Habe ich die Lösung richtig verstanden ?
Danke für deine Erläuterung . Jetzt wird es klarer
Den Teil am Ende habe ich so geschrieben :
Der Arbeitskampf damit rechtmäßig
Die Arbeitswilligen Arbeitnehmer wurden nicht suspendiert und erhalten sogar einen Bonus für ihre Arbeit
Der Streik wurde aus materieller Arbeitskampfparität gemacht.
Der Anspruch aus §615 S.3 BGB ,da der K nicht das Risiko des Arbeitsausfalls
trägt.
Es entsteht also kein Anspruch.
Kann M seinen Lohn verlangen für die Zeit des Streiks bei dem Zulieferer?
Frage 2 habe ich selbst so beantwortet :
Der Anspruch aus §611 a II BGB ist nicht gegeben,da man nach diesem Paragraphen Weisungsgebunden am Unternhemen . M kann nicht seine
Tätigkeit planen und da er nicht gearbeitet hat liegt er nicht im Paragraphen.

Anspruch aus §615 S.1 BGB fällt auch weg ,da M K bestreikt hat . Ein Arbeitserfolg war unmöglich daher.
Anspruch aus § 615 S.3 , 1 BGB
a) Betriebsrisiko : Was für ein Risiko ist gemeint hier?
b) Arbeitskampfrisiko besteht für die Arbeitnehmer , weil man nicht weiss wie das Ergebnis des Streikes sein wird .
Es besteht eine Unmöglichkeit auf AG Seite ?
Wusste nicht wie ich die Unmöglichkeit auf AN Seite begründen soll?

Ein Profit der An ist möglich da es sich bei dem Zulieferer auch um die gleiche Branche handelt.
Das Risiko eines Gewinns oder eines Verlustes tragen die AN.

Ergebnis: Es liegt kein Anspruch auf verlangen des Lohnes an die Zulieferer

Die Lösung lautete so:
1.Anspruch aus § 611 a II BGB (-) => M hat nicht gearbeitet
2.Anspruch aus § 615 S.1 BGB (-) => Arbeitserfolg unmöglich
3.Anspruch aus § 615 S.3, 1 BGB
a) Betriebsrisiko
b) Arbeitskampfrisiko => Hier sog. Fernwirkung
aa) Unmöglichkeit auf AG-Seite (+)
bb) Profit der AN (+) => Dann, wenn gleiche Branche
cc) AN tragen Arbeitskampfrisiko
4. Ergebnis: Anspruch (-)

Bei Arbeitserfolg unmöglich war ich mir auch ein wenig unsicher was die von mir wollten

Prinzipiell: Nutze wesentlich weniger den Urteilsstil, da tauchen viel zu viele "da" auf. Wink

Genau, wenn die zuvor genannten Punkte vorliegen (Tarifvertragswidrigkeit und Tarifgesetzwidrigkeit), ist der Arbeitskampf rechtmäßig.

Mit Unmöglichkeit auf Arbeitgeberseite kann doch hier nur gemeint sein, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung Arbeit anzubieten nicht nachkommen konnte. Da der Zulieferer streikte, kam der Arbeitgeber nicht an Material und somit standen quasi "die Bände still" - so würde ich es verstehen, kann da aber auch völlig falsch liegen.