Strafprozessrecht Verwertungsverbot

Hallo :), folgende Frage im Bereich Strafprozessrecht,

darf der Schriftverkehr zwischen Verteidiger und Opfer bzgl Täter-Opfer-Ausgleich als Einlassung vor Gericht gewertet werden, wenn weder der Angeklagte noch der Verteidiger widerspricht bei der Verlesung ? (Der Verteidiger räumt namens und im Auftrag des Angeklagten in den entsprechenden Schreiben die Schuld ein)

Danke im Voraus an die Prozessrechtexperten hier


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