Stellvertretung eines Minderjährigen, Arglistische Täuschung, Zustimmung der Eltern

 

Hallo zusammen,

sitze an einem, meiner Meinung nach ziemlich komplizierten Fall und bin deswegen auch total verzweifelt was den Aufbau der Prüfung angeht und würde mich über jegliche Hilfe freuen.

Die meisten Probleme bestehen in dem Punkt, wie ich die Bevollmächtigung der B bejahen kann und auch darin wie ich die Einwilligung in das Geschäft bis zu 250€ und eine nachträgliche Genehmigung der Eltern aufbaue.

Sachverhalt:
Die 16 jährige D will sich ein Tablet im Wert von 380€ kaufen und beauftragt B ( 17 Jahre). Jedoch kann Sie den Betrag von 380€ nicht selbst aufbringen und beschließt daher ihr Taschengeld anzusparen. Doch bereits bei angesparten 150€ gibt sie auf und bittet ihre Eltern um eine Zuzahlung von 100€ und um die Erlaubnis, das Tablet im Laden des K zu kaufen. Jedoch sagt D ihren Eltern, dass das Tablet bloß 250€ kosten wird. Den fehlenden Restbetrag von 130€ will sie sich von ihrer Tante beschaffen.
D bevollmächtigt die B per E- Mail zum Kauf. Im Laden des K wird B von A bedient. A zeigt der B das gewünschte Tablet und versichert, dass es sich um ein Original handelt, man aber die Verpackung nicht öffnen dürfe, da die Öffnung einem Verkauf als Neuware entgegenstehen würde. Jedoch hat A in die Originalverpackung eine günstige Fälschung gelegt. Der Besitzer des Ladens K weißs jedoch davon nichts.
B und A vereinabren, dass D am nächsten Tag die Ware selbst abholt und bezahlt. Aufgrund des jugendlichen Erscheinungsbild ruft K die Eltern der D an und fragt, ob " der Kauf des Tablets in Ordnung ginge" was die Eltern bejahen.
Den Restbetrag von 130€ verspricht D am nächsten Tag vorbeizubringen
D erscheint am nächsten Tag nicht, K ruft die Eltern an und klärt sie über den fehlenden Betrag auf. Diese wollen das Geschäft nicht mehr aufrechterhalten, sagen das aber der K nicht und wollen mit D sprechen.
Nach 2 Wochen rufen die Eltern die K an und weisen Ihn auf den Irrtum hin und erklären, dass Sie mit dem Geschäft nicht einverstanden sind. K entgegnet jedoch, dass eine Distanzierung nicht mehr möglich ist. Nach dem Telefonat erklärt D, dass die festgestellt hat, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die verärgerten Eltern rufen erneut K an und erklären, dass Sie nicht mehr mit dem K zutun haben wollen und die bereits gezahlte 250€ zuruückverlangen.

1) Ansprüche des K gegen D


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