Stellvertretung

Hi,

ich habe mir folgende Frage gestellt:

A erteilt B Vertretungsmacht, ihm ein Auto für max. 3.000 Euro zu kaufen.
B kauft bei C ein Auto für genau 3.000 Euro, wobei dieses Auto nur 1.000 Euro wert ist, was sowohl B als auch C wissen. Beide machen dies aber nicht um A zu schädigen.

Ein Fall von Evidenz und Kollusion kann es ja nicht sein, da B sowohl im rechtlichen Können als auch im rechtlichen Dürfen bleibt.

Hat A irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag wieder raus zu kommen oder hat er irgendwelche Ansprüche gegen B?

Ganz vielen Dank schon mal.
 



Widersprichst du dich nicht,wenn du sagst,dass beide wissentlich das Fahrzeug zu einem überhöhten Preis handeln,aber den Vollmachtgeber nicht schädigen wollen?