Für Unternehmen in Deutschland ist neben der EU-Datenschutzgrundverordnung das Bundesdatenschutzgesetz von hoher relevanz. Für die Kontrolle sind dennoch die Bundesdatenschutzbehörden (Aufsichtbehörden der Bundesländer) zuständig.
Mit welchem Staatsstrukturprinzip hängt dies zusammen ? an welche Stelle ist dieses Staatsstrukturprinzip gesetzlich geregelt ?
Schon mal Danke für Antworten