Schadensersatz wegen Mangel, Rechtslage?

Hallo. Ich bräuchte hier dringend Hilfe zu einem fiktiven Fall. 
Ich bin im 2. Semester und diesen Fall muss ich im Gutachten lösen. 

„C stellt Fahrräder her. B ist Händler, der Fahrräder verkauft. A kauft bei B ein Fahrrad. Er hat sie grade wegen der besonderen Sachkunde ausgewählt. Das Fahrrad hat einen Mängel. Aufgrund dessen kommt es zu einem Unfall (Fahrrad irreparabel beschädigt) und einer Verletzung des A. Der Mängel war für den Unfall ursächlich. A hätte dies nicht erkennen können. 
A verlangt ein neues Fahrrad von B und die Erstattung der Arztkosten von 1000€. Diese lehnt eine Lieferung eines neuen Fahrrads ab. Die Zahlung lehnt die auch ab.
Darauf verlangt A Den Kaufpreis fürs Fahrrad plus 50€ mehr, da der Preis für diese Modelle gestiegen ist und die Behandlungskosten von B. 
B hätte den Defekt am Fahrrad aufgrund ihrer Sachkunde erkennen müssen.

Frage:

Ansprüche A gegen B

Ansprüche A gegen C

Ich komme vor allem bei den Ansprüchen A geben C nicht weiter. Ich hatte an 823 gedacht. Aber das ist der einzige, der mir hier einfällt.

ProdHaftG ist hier nicht anzuwenden.

(Ich bin in 2. Semester falls das wichtig ist.)



ich würde mich zunächst detailliert mit vertraglichen Ansprüchen (insb. Schadensersatzansprüche) auseinandersetzen. Dort stellt sich dann ja insbesondere die Frage der Kausalität sowie der Umfang des möglichen Schadensersatzanspruchs. Geht dann ja auch um Ansprüche innerhalb der Lieferkette und eines gegebenfalls möglichen Rückgriffs bzw. Durchgriffs.