Hallooo
ich verzweifle jetzt schon seit mehreren Stunden an einem zivilrechtlichen Streit...
Ist ein Schaden aus einem Deckungskauf als Schadensersatz neben oder statt der Leistung zu qualifizieren?
Ich weiß, dass der BGH davon ausgeht, dass es sich dabei nicht um einen Verzögerungsschaden i.S.d. §§ 280 I, II, 186 handelt, sondern nur um einen Schadensersatz statt der Leistung.
Aber wie sieht es denn jetzt aus, wenn der Geschädigte die Leistung im Endeffekt nach Verstreichen der Nachfrist doch noch erlangt hat u. trotzdem noch einen den Schadensersatz i.H.d. Mehrkosten des Deckungsgeschäfts verlangt?
Es gibt dazu noch eine Meinung von Lorenz u. Faust (soweit ich weiß), ich verstehe allerdings nicht, wie ich diese auf die konkrete Konstellation anwenden soll und wie ich den Streit generell in der Prüfung aufbaue?
Kann mir da vielleicht jemand helfen?
Vielen Dank schonmal!