Hallo, ich sehe hier nur: >Rechtsgebiete<
aber was >Recht< überhaupt bedeute wird hier nirgends behandelt
(Definition des Begriffes Recht; Recht = .............?)
Zuerst muß mal das behandelt werden, denn: Wie will sich Jemand in einem Rechtsgebiet auskennen, der nicht einmal weiß was >Recht< bedeutet!?
Außerdem vermisse ich hier thematische Grundlagenlehren, was Rechtswissenschaft ist, was Jura ist, was eine Definition ist, usw.

 



Wenn Du dazu was schreiben möchtest sehen wir uns gerne an, ob wir es veröffentlichen können. Was eine Definition ist ergibt sich offensichtlich aus den ersten Definitionen die man für seine Übungsfälle lernt. Um Übungsfälle bestmöglich lernen zu können und dabei auch alle Definitionen, Schemata und auch Streitstände an der Hand zu haben haben wir umfangreiche Übersichtsseiten erstellt:

Prüfungsschemata: https://www.iurastudent.de/schemata

Definitionen: https://www.iurastudent.de/content/definitionen

Streitstände: https://www.iurastudent.de/streitstaende

LeadingCases: https://www.iurastudent.de/leadingcase

Studienarbeiten: https://www.iurastudent.de/seminararbeiten

Selbstverständlich alles mit Quellen Wink

Ich hoffe es wird Dir helfen!

O.k. Sie sind der Administrator? ich hätte gerne Jemand der fachkompetent in diesem Thema ist, der eine Frage direkt beantworten kann (stammen diese Links aus der Rechtswissenschaft ?) Die Antwort nach der Definition von >Recht< habe ich leider darin nicht gesehen.

Vielen Dank für Dein Feedback, ich beanspruche für mich diese Fachkompetenz. "Recht" zu definieren hilft nicht und wird in keiner Prüfung im Studium vorausgesetzt. Es bezeichnet die Gesamtheit der generellen Verhaltensregeln, die einer Gesellschaft zugrunde gelegt und aufrecht erhalten werden. Die Links stammen alle aus den Rechtswissenschaften und sind von Juristen auch verfasst worden ..

Mir ist nicht klar, es wird hier einmal von Rechtswissenschaft gesprochen
und einmal von >Jura<. - Gibt es da einen Unterschied? falls ja welchen?

falls nein, wozu dann im deutschen Sprachgebrauch zwei Begriffe?
als Deutscher für Deutsche finde ich das eher verwirrend, und dazu unnötig
und international, würde ich dann den kompletten Text übersetzen

Jura und Rechtswissenschaften wird synonym verwendet. Jura bedeutet im Lateinischen "Die Rechte" Insgesamt frage ich mich tatsächlich, wie Du zu diesen Gedanken überhaupt kommst?! Es hat mit dem Jurastudium doch eigentlich keinen direkten inhaltlichen Bezug. Wenn Du jemandem erklären möchtest, was Du studierst, kannst Du in jedem Fall beides benutzten. Wir haben im deutschen Sprachgebraucht für unzählige Dinge mehr als nur einen Begriff. Bspw. Kaffeepott / Kaffeebecher / Kaffeetasse oder Handy / Mobiltelefon oder Box / Lautsprecher ....

Du sagst also Jura und Rechtswissenschaft wäre das Selbe!
können wir uns dann bitte auf eine Variante einigen, da wir hier auf deutsch schreiben also auf Deutsch.

Rechtswissenschaft, ist also eine Wissenschaft.
Wer Rechtswissenschaft betreibt oder studiert hat, ist ein: Wissenschaftler
ja ?

Recht, ist konform mit >Gerechtigkeit< und >richtig<
ja / nein ?

 

Liebe Miranda, ich kann mir nicht helfen, ich weiß nicht was bei Dir im Kopf für Gedanken sind und es ist kein Thema mit Priorität für uns, entschuldige bitte ... wir werden alles beim Alten belassen, vielen Dank für Dein Verständnis!

Fachkompetenz, sieht bei mir aber anders aus.
Darf ich fragen was Du studiert hast?

Jura bzw. Rechtswissenschaften. Mir egal welchen Begriff Du verwenden möchtest..

Rechtswissenschaft, kannst Du gar nicht studiert haben.
(sonst könntest Du den Begriff >Recht< definieren, und wüßtest ob es eine Wissenschaft ist... usw.)

Du hast >Jura< studiert, ja.

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Nun, (ich habe Rechtswissenschaft studiert, und ich bin Wissenschaftler) ich möchte Dir folgendes mitteilen:
>Jura< und Rechtswissenschaft sind zwei verschiedene Dinge! 
nämlich:
Rechtswissenschaft, beschreibt das: Recht
und Jura, beschreibt die: Legalität

Rechtswissenschaft, ist eine Wissenschaft (genau genommen eine: Naturwissenschaft)
Jura, ist keine (richtige) Wissenschaft, sondern ein: Staatskonstrukt
 

Miranda ich frage mich ernsthaft, ob Du gesund bist?! Das ist totaler Quatsch, den Du hier verbreitest..

Na das sind eben Dinge die Juristen nicht gerne hören.
Die Frage mit >gesund< und >krank< lässt sich natürlich auch beantworten. Aber dazu müßte man definieren was >krank<.. ist.
und definieren kannst Du ja eh nichts. Du willst keine rechtlichen Fragen beantworten, und willst keine wissenschaftlichen Fragen beantworten - Und dann glaubst Du immer noch dass Du Rechtswissenschaft studiert hast?

Nun, dass der Unterschied noch deutlicher zu erkennen wird führe ich die beiden Dinge nochmal auf:

Rechtswissenschaft = eine Naturwissenschaft
wer Rw. (Rechtswissenschaft) studiert hat, ist ein: Wissenschaftler (Rechts-wissender)
in der Wissenschaft wird mit Begriffs-Definitionen gearbeitet.
In der Rw. gibt es feste Konstanten, da sie von natürlichen Gesetzen abhängig sind.

Jura = ein staatliches Gebilde
wer Jura studiert hat, ist ein: Jurist (= Fachmann der Legalität)
die Jura arbeitet nicht mit Begriffs-Definitionen, sondern mit Begriffs-Festlegungen
Legalität, ist stetigen Veränderungen unterworfen (zeitlich und gebietlich)

Das sind nur einpaar wenige grundsätzliche Punkte die Jura und Rw. unterscheiden, die man noch wesentlich weiter ausführen kann, auch alles weitere, wie z.B. >Staat<, >Gesetze<... das alles lernt man in der Rechtswissenschaft.

Du bist Meisterin der erfundenen Definitionen...

Du kannst nicht konstruktiv diskutieren Du kritisierst nur, erklärst aber deine Kritik nicht
und das ist schlecht.

wohl wie alle Juristen, und Pseudowissenschaftler.

Juristen, sprechen von "Recht" [meinen, tun sie aber damit die: Legalität]
Juristen sprechen von "Definitionen" [in Wirklichkeit, sind es aber nur: Festlegungen]
Juristen geben sich als "Rechtsanwalt" aus..... Es ist Betrug