Rückzahlung des Kaufpreises

Hallo,
es geht um folgenden SV
- es wurde ein Tier verkauft, welches einen Sachmangel aufweist
- die Käuferin will vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurück haben 
- sie setzt keine Frist zur Nacherfüllung  etc und verlangt auch kein neues tier  o.ä. 
Der Kaufpreis kann ja auch über den Schadenersatz statt der Leistung geltend gemacht werden. Wenn man davon ausgeht, dass die Nachlieferung bei Stückschulden unmöglich ist, frage ich mich, welche Anspruchsgrundlage das sein soll (§§ 281,283, 211)? 
Hat der Verkäufer außerdem seine Pflicht zur Nachlieferung verletzt, obwohl diese nicht gefordert war? 

Ich bin über jeden Tip dankbar!