Meine Frage ist, wenn der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigert, kann der Käufer dann fristlos zurücktreten? (323 II Nr.1) Oder muss der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern? # #Rücktritt # #Fristsetzung # #Kaufrecht