Produkthaftungsfrage ( Einfach studiere Maschinenbau und hab das in Recht )

Ihr Unternehmen hat ein Klappfahrrad hergestellt, das Ihr Unternehmen vor 8 Jahren verlassen hat. Jemand hat dieses Klappfahrrad vor 2 Jahren geschenkt bekommen und verletzt sich bei einem Unfall. Seiner Meinung nach ist dieser Unfall aufgrund eines Konstruktionsfehlers am Klappfahrrad entstanden und möchte Schadensanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz geltend machen.

a) Was muss er nachweißen?

b) Unter welchen Umständen würden Sie unabhängig davon von der Haftung entkommen? 



Die Haftung nach dem ProdhaftG richtet sich nach §1 ProdhaftG. Der Geschädigte muss nach § 1 Absatz 4 Satz 1 den Fehler, den Schaden und die Kausalität zwischen Fehler und Schaden Beweisen (Aufgrund des Fehlers ist der Schaden entstanden). Was ein Fehler ist wird in § 3 ProdhaftG definiert. 

 Der Haftung bzw. Schadensersatzpflicht würdest du in den Fällen des § 1 Absatz 2 Nr.1-5 ProdHaftG entkommen. Auch würdest du im Fall der Verjährung gem. § 12 Absatz 1 ProdhaftG nicht haften sowie ab dem Zeitpunkt in dem das Produkt in den Verkeht gebracht wurde zehn Jahre vergangen sind, § 13 I ProdhaftG.