Probleme im Anwartschaftsrecht



Hallo, ich komme im folgenden Sachverhalt nicht weiter:

Im Sommer 2018 hatte O seinem Neffen N für unbestimmte Zeit sein Rennrad geliehen.
Als er es nach fast drei Jahren, im Frühjahr 2021, noch immer noch nicht zurückverlangt
hatte, geht N davon aus, es endgültig behalten zu dürfen. Da er inzwischen jedoch die Lust
am Fahrradfahren verloren hat, beschließt er, das Rennrad im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung zu verkaufen. Dabei kommt ihm sehr gelegen, dass sein Kumpel K schon
häufiger sein Erwerbsinteresse geäußert hat. Auf Nachfrage des N erklärt sich K, der N für
den Eigentümer des Rades hält, in der Tat dazu bereit, das Rad zu einem Preis von 800
Euro zu erwerben. Er bittet aber darum, den Kaufpreis in monatlichen Raten in Höhe von
jeweils 200 Euro entrichten zu dürfen. N erklärt sich einverstanden, besteht aber darauf,
dass die Veräußerung in diesem Fall nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. K stimmt
diesem Vorschlag zu. N übergibt ihm daraufhin das Fahrrad, worauf K im Gegenzug noch
am selben Tag die erste Kaufpreisrate überweist. Die zweite und dritte Rate folgen am
15.5.2021 und am 15.6.2021.
Einige Tage nach Zahlung der dritten Rate stürzt K mit dem Rennrad schwer. Zur
Reparatur bringt er das leicht beschädigte Fahrrad in die Fahrradwerkstatt des
Unternehmers U. Durch den Unfall ist aber auch dem K die Freude am Radfahren
vergangen. Er verkauft das Rad daher an seine Freundin F. K erklärt, dass F das Rad
übernehmen solle und er ihr zugleich seine Ansprüche gegenüber N und U abtrete. Im
Gegenzug verspricht F, die über die Absprachen zwischen K und N vollständig informiert
ist, 400 Euro an K zu zahlen und die noch ausstehende Kaufpreisrate in Höhe von 200
Euro an N zu überweisen.
Mit dieser Überweisung lässt F sich allerdings zunächst noch Zeit und versäumt dadurch
die rechtzeitige Ratenzahlung am 15.7.2021. Das kommt dem N sehr gelegen. Mittlerweile
hat sich bei ihm nämlich sein Onkel gemeldet und das Rennrad zurückverlangt. N, der es
sich mit seinem Onkel nicht verscherzen will, erzählt ihm nichts von dem Verkauf an K.
Stattdessen erklärt N gegenüber K angesichts des Zahlungsverzuges mit sofortiger
Wirkung den Rücktritt vom Kaufvertrag. Gleichwohl zahlt F am nächsten Tag die letzte
Kaufpreisrate an N. Unbeeindruckt davon fährt N zur Werkstatt des ihm gut bekannten U,
dem er erklärt, er wolle das mittlerweile reparierte Fahrrad in Absprache mit K abholen.
U übergibt ihm daraufhin das Rad, das von N sodann unverzüglich zum O zurückgebracht
wird.
Kann F das Fahrrad von O herausverlangen?