Hallo,
ich habe folgende Fallkonstellation aus dem Gesellschaftsrecht:
V verkauft seine Immobilie an eine GbR bestehend aus A, B und C. Nach dem Kauf findet ein Gesellschafterwechsel statt: C wird durch D ersetzt und scheidet aus der GbR aus. Anschließend wird die Immobilie wieder weiterverkauft von der GbR an K. Beim Notartermin erscheinen K, A, B und C, jedoch nicht D. K wird infolge dessen im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. D hat noch Räumlichkeiten in der Immobilie und wird von K rausgeworfen. K denkt, dass der D nur Mieter ist, und weiß nicht, dass D eigentlich an der Immobilie beteiligt war. D meint Miteigentum durch die GbR zu haben und will die Veräußerung aufgrund mangelder Anwesenheit beim NOtartermin für unwirksam erklären.
Wie prüfe ich den § 894 dahingehend, ob D ein Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs zusteht oder nicht?