Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit?

Hi, ich schreib grad eine Hausarbeit im Öffentlichen Recht ( Grundrechte) und bin nun ein wenig verwirrt. Es geht um Meinungsfreiheit und evtl Berufsfreiheit, alles soweit begründet. Nun höre ich, dass einige noch die Allgemeine Handlungsfreiheit prüfen wollen. Ich dachte dies wäre lediglich ein AUffanggrundrecht auf das man sich beruft wenn alles andere "scheitert", daher frage ich mich lohnt es sich den Art. 2 zu prüfen da die Probleme soweit angesprochen sind und die Handlungsfreiheit ja sowieso subsidiär zurücktritt? Wäre toll wenn es ASAP eine Antwort gäbe! Danke im vorraus!

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Hallo annbet, ich sehe das genauso wie Du - Art. 2 ist subsidiär und muss nicht geprüft werden. Und das würde ich vom Grundsatz erst mal auch so durchziehen. Es gibt natürlich aber auch - wie immer - kleine Umwege, die dann doch evtl. dazu führen könnten (bspw. wenn es eine personale Beschränkung gibt wie in Art. 12 auf Deutsche) - das hängt dann aber vom Sachverhalt ab.
Beste Grüße, Paul

Danke für die Bestätigung! Ne es gibt wirklich gar keine Probleme die die Anwendung von Art. 2 fordern. Naja aber da es eine HA ist, kann ich dass so auch einfach reinschreiben? Eine Prüfung des Art. 2 Handlungsfreiheit entfällt da dieser eh Subsidiär zurücktritt?

Ja, reinschreiben würd ich was! Hab hier gerad ne Formulierung aus nem - zugegeben etwas sehr alten - Fallbuch: "Das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG kommt insoweit aus Gründen der Subsidiarität nicht eigenständig zum Ansatz" (Brauner/Stollmann/Weiß, Fälle und Lösungen zum Staatsrecht, 5. Auflage, Stuttgart 1996, S. 56)

hallo,

habe eine Strafanzeige gegen eine vorsitzende Richterin LG bei der Staatsanwaltschaft gestellt
wer hat Interesse an diesem fall oder kann hilfe geben

mfg

Hallo hansdieter,

danke für Deine Anfrage hier bei uns. Es wär jedoch schön, wenn Du eine solch öffentliche Anfrage nicht unter eine Frage stellen würdest, die überhaupt nichts damit zu tun hat, sondern ein wirklich eigene Anfrage in unserem Forum stellst - dafür ist es da Smile

Hierzu musst Du Dich lediglich registrieren (http://www.iurastudent.de/user/register) und kannst dann sofort Deine Frage im Forum stellen. Dabei wär es schön, wenn Du noch weitere Informationen zu Deinem Fall und zu dem, was Du Dir von der Hilfe erhoffst, zu schreiben...

Beste Grüße,
Paul