Hallo Leute,
könnt Ihr mir sagen wie der juristische Fachbegriff für folgenden Sachverhalt ist:
Angenommen A unterschreibt einen Vertrag V mit seiner Unterschrift. Nun existiert noch ein weiteres Schreiben S, in welchem erklärt wird, dass durch die Unterschrift in V auch dem Inhalt von S zugestimmt worden ist.
Ist so etwas rechtlich gesehen gültig oder verstößt dieser Sachverhalt gegen ein gesetzliches Verbot? Und wenn ja, gegen welches? Wie nennt man solche Art von Verträgen?
Gruß
Henry