Mietminderung // Aber wie viel? § 536

hallo zusammen, ist hier jmd der sich mit 

§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln auskennt?

Es geht um folgendes Problem. Ich bezahle für meine Wohnung: 320€ kalt + Betriebskosten (55€ für Heuz- und Warmwasserkosten). Seit dem 15.10 habe ich zu Hause überhaupt kein Warmwasser mehr. Die Heizung ist bereits seit Anfang des Monats ausgefallen und funktioniert imme rnoch nicht. Ich habe den Vermieter bereits mehrmals sarauf angesprochen per SMS leider reagiert er nicht. Als ich ihn einmal draußen erwischt habe, hat er mir zu bekennen gegeben, dass er sich um das Problem kümmern wird. Leider ist bislang nichts passiert. Das Ende des Monats steht nun bevor und ich habe vor, nicht die gesamte Miete zu überweisung und stattdessen auf eine Mietminderung zu greifen. Was ich allerdings nicht weiß ist, um wie viel kann ich die Miete genau minimieren in meinem Fall? Über hilfrteiche Antworten freue ich mich herzlichst :-) 



Hallo Julia, 

die genaue Berechnung der Minderungshöhe kann mitunter etwas kompliziert sein. Hier kann es vor allem auf Art und Umfang des Mangels, die Belastung des Mieters durch den Mangel, die Größe der Wohnung und darauf ankommen, wieviele und welche Räume der Wohnung betroffen sind. 
Eine ungefähre Einordnung kann man aufgrund der Minderungstabellen vornehmen, in denen Urteile und zugesprochene Minderungshöhen an Einzelfällen dargestellt werden. Vielleicht findet sich dort ein vergleichbarer Fall. 
In der Rechtsprechung wird uU auch zur Nutzwertanalyse gegriffen, in der jedem der Räume ein Nutzwert zugeteilt wird und Dauer und Schwere des Mangels zu diesem Nutzwert und der Bruttomiete in Relation gesetzt wird. Das einzelne Verfahren ist etwas schwierig zu beschreiben, es lassen sich aber entsprechende Rechner finden, die die Minderungshöhe berechnen. 

Als letztes möchte ich noch anmerken, dass dein Sachverhalt sehr nach einem tatsächlichen Fall klingt. Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass diese Seite eigentlich für Fragen rund um das Jurastudium und den Lernstoff gedacht ist und keinen kostenlosen Ersatz für eine Rechtsberatung darstellt oder darstellen soll.