Hallo,ich bin ofw und wohne seit längerem *Besuchsweise* bei meinem Freund (wäre schon angemeldet wenn der Vermieter sich melden würde).Leider kam es unter Alkoholeonfluss von meiner Seite aus zur häuslichen Gewalt. Da das Haus kameraüberwacht ist bekam die Hausverwaltung mit das Polizei da war und erteilte mir Hausverbot. Mein Freund möchte aber meinen Besuch in seiner Wohnung!!! Trotzdem wurde bei erneutem Besuch von mir Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Ich Habe lediglich 5 Schritte durchs Haus in seine Wohnung.Kann die Hausverwaltung dies tun obwohl sie noch nicht mal Vermieter der Wohnung ist ? Danke S. Borstel
Zunächst einmal würde ich dich an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens verweisen. Dem kannst du dann alles genau vorlegen, schildern, die Unterlagen übergeben, damit dieser dann Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nehmen und zumindest das Strafverfahren abwenden kann.
Im Übrigen steht dem Eigentümer eines Hauses grundsätzlich das Hausrecht gem. § 903 BGB zu, d. h. er kann jeden vom Zutritt oder sonstiger Einwirkung ausschließen. Selbstverständlich kann der Eigentümer jemand anderes mit der Ausführung der Verwaltung des Hauses beauftragen (Hausverwaltung), die per Vollmacht dazu ermächtigt ist, bestimmte Rechte des Eigentümers stellvertretend für den Eigentümer geltend zu machen (§ 164 BGB). Dazu gehört regelmäßig auch das Recht, Hausverbote zu erteilen, wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird. Ich kann mir persönlich jedoch nicht vorstellen, dass das Hausverbot allein auf die Tatsache gestützt werden kann, dass die Polizei anwesend war. Ich nehme an, dass du auf den Kameras sichtbar gewesen bist und die Hausverwaltung deshalb annehmen konnte, dass du in einen Vorfall verwickelt warst. Doch auch das dürfte keinen wichtigen Grund dafür darstellen, das Besuchsrecht deines Freundes so stark einzuschränken, es sei denn, mit der Überwachungskamera sind Straftaten von dir aufgezeichnet worden (Sachbeschädigungen, Störung der Nachbarn usw.) Damit dürfte dann jedoch auch die Anzeige unberechtigt gewesen sein und das Strafverfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt werden, wenn überhaupt Ermittlungen angestrengt werden - jedoch nur soweit die Überwachungsbänder nichts Belastendes ergeben.
Weiterhin sich mir dann aber auch wieder die Frage, ob die Videoüberwachung rechtens ist. Hier kommt es insbesondere auf den überwachten Raum an bzw. darauf, wo die Überwachungskamera angebracht ist. Hier würde ich dich auch an deinen Anwalt verweisen. Denn eine Überwachung der Wohnungseingangstüren der Mieter ist nicht gestattet.
Hallo danke für die Auskunft. Nein auf den Kameras kann nichts zu sehen sein - außer eben das wir uns mit der Polizei unterhalten.Sachbeschädigung liegt auch nichts vor.Im mom klären wir ab ob eine solche Vollmacht überhaupt vor liegt.