Liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich der Löschungsbewilligung einer Grundschuld. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!
Eine Bank hat als Darlehensgeber ein Darlehen mit dem Darlehensnehmer gekündigt. Dieses wurde mit Grundschulden gesichert. Im Wege einer Umschuldung hat eine andere Bank alle Verbindlichkeiten des ehemaligen Darlehensgebers erfüllt bis auf einen angeblichen Schadensersatzanspruch, den der Darlehensnehmer bestreitet. Der ehemalige Darlehensgeber behält eine Grundschuld zurück, um ihren angeblichen Schadensersatzanspruch zu sichern. Dieser Schadensersatzanspruch besteht tatsächlich nicht.
Der Darlehensnehmer klagt nun auf die Abgabe einer Löschungsbewilligung für die Grundschuld.
Aus welcher Anspruchsgrundlage ergibt sich der Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung?
Liebe Grüße!