Kostenpflichtig vom Kaufvertrag zurücktreten?

Moin moin,
Ich würde mich über eine kurze Einschätzung zu volgendem Thema sehr freuen.
Meine Großmutter hatte sich ein neues Fenster für das Wohnzimmer bestellt. Nach mehrmaligem abmessen der Firma hatte sie den Kaufvertrag mit allen Maßen und Einzelheiten erhalten. Vor einer Woche hat sie jetzt ein Schreiben der Firma bekommen, das darüber Informiert, dass das Fenster, wegen dessen Maßen, nur zum putzen und nur von zwei Persoen gestützt geöffnet werden dürfe.
Dazu sollte Sie einen Einverständniserklärung der Firma unterschreiben, die die Firma bei einem Schaden durch das Fenster bei der haftung ausschließt.
Da das Fenster eine Sonderanfertigung ist, beteht dir Firma auf 30% des Kauspreises bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag (das Fenster wurde noch nicht geliefert und verbaut). 

Ist das rechtens obwohl das Fenster als solches nicht ordnungsgemäß nutzbar ist?

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen, ob es sich lohnt einen Anwalt ein zu schalten.



Zunächst einmal: Um was für krasse Maße soll es sich handeln, dass man das Fenster nicht allein öffnen können soll? Ich selbst habe ziemlich große Fenster hier und die funktionieren einwandfrei.

Weiterhin liegt in den nicht wie üblich verwendbaren Fenstern meines Erachtens nach ein Sachmangel i. S. v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor. Nach § 437 Nr. 2 BGB kann deine Großmutter entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ich nehme an, sie will das Fenster so nicht haben und deshalb vom Vertrag zurücktreten. Da die Firma sich im Kaufvertrag verpflichtete, ein wie üblich funktionierendes Fenster in den besonderen Maßen zu liefern, liegt das Verschulden m. E. nach bei der Firma. 

Schadensersatzanspruch der Firma
I. Schuldverhältnis: Vertrag
II. Pflichtverletzung (-)
III. Vertretenmüssen (-)

Ein Schadensersatzanspruch der Firma (30 % des Kaufpreises bei Rücktritt) besteht meines Erachtens nach nicht, da es schon an einer Pflichtverletzung deiner Großmutter fehlt. Sollte man das bejahen, hätte deine Großmutter den Schaden aber zumindest nicht zu vertreten, da die Firma als Fachverkäufer (nehme ich an) den Kaufvertrag übersandt und sich damit selbst zur Herstellung eines funktionierenden Fensters verpflichtet hat.

Achte bitte darauf, dass deine Großmutter - nach ausgiebiger rechtlicher Beratung durch einen ausgebildeten Rechtsanwalt - den Rücktritt auch noch erklärt und dieser nicht etwa durch Vertrag ausgeschlossen wurde.

Weiterhin bitte ich andere Mitglieder um Überprüfung.