Hallo alle zusammen!
Ich bin im 1. Semester und meine Frage bezieht sich auf die Klausur in BGB AT. Soweit keine Probleme bei den einzelnen Erklärungen der Parteien (Angebot und Annahme) bestehen, könnte man Angebot und Annahme auch gemeinsam unter dem Punkt Einigung erörtern. Nur wie sinnvoll ist das im ersten Semester? Ist es vielleicht besser, wenn ich Angebot und Annahme ausführlich prüfe?
Danke im Voraus!
Der wichtigste Satz eines Juristen:"Das kommt darauf an". Nämlich allenfalls, wenn das Zustandekommen des Vertrages völlig unproblematisch ist.
Im Allgemeinen ist aber davon dringend abzuraten, weil beide sehr unterschiedliche Prüfungspunkte haben, z.B. bei Angebot (besser: Antrag) abgegeben, in Verkehr gebracht, frei von Irrtum etc., bei Annahme rechtzeitig (unverzüglich) etc.
Außerdem ist ja Einigung ein Begriff, der mehr beim Verfügungsgeschäft gebraucht wird, und nicht so häufig beim Verpflichtungsgeschäft (Übergabe und Einigung beim Eigentumsübergang).
Hi,
Wenn Angebot und Annahme unproblematisch sind, dann kannst du es unter einem "Prüfungspunkt" prüfen. Dennoch solltest du eben jeweils in 3 Sätzen subsumieren und nicht im Urteilsstil feststellen. Gerade in den ersten Semestern ist die saubere Subsumtion das A und O. Freu dich, dass der Vertragsschluss unproblematisch ist und halte dich kurz.
Sinnvoll ist, was Sinn macht. Macht es Sinn, dann können Sie es so machen. Unabhängig vom Semester.