Inwiefern kann ein beschränkt geschäftsfähiger vertreten werden?

Hallo zusammen,
ich zerbreche mir nun seit etlicher Zeit den Kopf über die Stellvertreterregelung, in welcher ein beschränkt geschäftsfähiger vertreten werden kann. Gilt der Rahmen der Vertretungsmacht beim Vertreter (wenn dieser voll geschäftsfähig ist) dann soweit, wie er beim beschränkt-geschäftsfähigen gelten würde?
Liebe Grüße, Jürgen


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