Immaterialgüterrecht / Rechtsgutsverletzung

Hallo zusammen,  
vielleicht könnte mir ja jemand helfen?  

Wenn das Eigentum an einer Sache von einer Person (vorheriger Eigentümer und zugleich Urheber)  durch Einigung und Übergabe vollständig auf eine andere Person (jetziger Eigentümer)  übergeht und folglich der jetzige Eigentümer die Eigentumsrechte hat, kann der vorherige Eigentümer (der eine enge Bindung zu seinem Gegenstand hat) von einem Dritten ( der diesen Gegenstand beschädigt hat, der sich aber schon beim jetzigen Eigentümer befand) Schadensersatz verlangen, weil er als Urheber normalerweise in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks verletzt worden ist?  

Wäre es vorliegend eine Immaterialgüterrechtsverletzung als Rechtsgutsverletzung oder eher nicht?  

 Danke für die Hilfe! Wink



Ich mag mich täuschen, aber hatten wir eine ähnliche Frage nicht schon einmal hier? Wink

Findet sich dazu nichts in der entsprechenden Kommentierung? Eine insgesamt sehr spezielle Frage, wie ich finde.