Hilfe Vertrag zugunsten Dritter

Hallo, ich schreibe derzeit an einer Hausarbeit in Zivilrecht, es geht um ein Dreipersonenverhältnis. Mich verwirrt einwenig die ganze thematik des Dritten und vorallem wie ich das nun Aufbauen soll.

Der Sachverhalt

Die erfolgreiche Steuerberaterin K will ihrem volljährigen Sohn S zum Abitur ein Auto schenken. Da sie selbst keine Ahnung von Autos hat, überl.sst sie die Auswahl ihrem Sohn. Auf der Suche nach einem Sportwagen begibt sich S zur Porsche-Vertragshändlerin V, die auch mit Gebrauchtwagen handelt. S entscheidet sich für ein gebrauchtes Porsche-Cabriolet zum Preis von 41.650 €. Seine Mutter ist mit dieser Wahl einverstanden und unterschreibt am 14.6.2017 den Kaufvertrag. Nachdem sie den Kaufpreis auf das Konto der V überwiesen hat, wird der Wagen vereinbarungsgemäß direkt an S übergeben und übereignet. Weil der S, der noch zu Hause wohnt, den Porsche in den Wintermonaten in der Garage der K abstellen will, kauft diese im Internet eine Autoplane für 59 €. S ist sehr zufrieden mit seinem neuen Gefährt.
Nach drei Wochen nimmt der Fahrspaß jedoch ein jähes Ende. Ein befreundeter Polizeibeamter erzählt ihm im Vertrauen, dass der Wagen schon seit August 2016 im Schengener Informationssystem (SIS) zur Fahndung ausgeschrieben ist. Anscheinend war der Voreigentümer in Italien in einen Banküberfall verwickelt und nutzte dabei das Cabriolet als Fluchtfahrzeug. Um seine Spuren zu verwischen, hat er es an die nichts ahnende V veräußert. Als Beweisstück darf das Auto von der Polizei jederzeit sichergestellt werden. S lässt sich für ein Honorar von 600 € von einem Rechtsanwalt beraten, ruft daraufhin bei V an und verlangt, dass diese ihm innerhalb von zwei Wochen einen anderen, gleichartigen Sportwagen verschafft. V ist sich nicht sicher, ob sie dazu verpflichtet ist. Schließlich hätte sie, was zutrifft, nichts von der SIS-Eintragung wissen können. Außerdem sei der Wagen ja nicht „kaputt“, sondern könne trotz der Fahndungsausschreibung weiterhin gefahren werden. Zudem habe sie bei der deutschen Polizei ermittelt, dass die Eintragung im SIS nach Abschluss der Ermittlungen auf Antrag des Eigentümers, also des S, gelöscht werden könnte. Daher bleibt sie untätig.
Nach Ablauf der zwei Wochen informiert S seine Mutter über die Fahndungsausschreibung. Diese ist schockiert und will auf keinen Fall länger an dem Vertrag festhalten. Sie wendet sich an V und verlangt ihr Geld zurück. Aus Angst, der Wagen könnte beschlagnahmt werden, verlangt sie von S, ihn in ihrer Garage abzustellen und nicht mehr zu benutzen. 
S hält die Reaktion seiner Mutter für reichlich übertrieben. Er würde lieber das Risiko einer Beschlagnahme eingehen, als mit der Autosuche ganz von vorne beginnen zu müssen. Selbst wenn der Wagen sichergestellt werden sollte, würde er ihn nach Abschluss der polizeilichen Untersuchungen umgehend wieder ausgehändig bekommen.
Daher ruft er erneut bei V an und widerspricht der Rücktrittserkl.rung seiner Mutter. Er meint, es sei ausreichend, den Kaufpreis um 10.000 € zu mindern.
Außerdem verlangt er, dass V ihm das Rechtsanwaltshonorar in Höhe von 600 € ersetzt, das er für die Rechtsberatung in dieser Sache aufgewendet hat.
V weiß nicht, an wen sie sich halten soll. Sie verlangt, im Falle eines wirksamen Rücktritts durch K, jedenfalls die Herausgabe des Wagens. Dieser wird jedoch in der Nacht des 31.7.2017 von einem Unbekannten gestohlen. S hatte sich über das Verlangen seiner Mutter hinweggesetzt, den Wagen weiter genutzt und diesen in der Nacht, in der er gestohlen wurde, vor dem Haus seiner Freundin abgestellt. Dabei hatte er, wie sonst auch, das Verdeck des Wagens offengelassen. Zwei Wochen später wird das Fahrzeug in Hamburg, in der Nähe der Reeperbahn, aufgefunden. Der Kotflügel ist verbeult und der Lack an einigen Stellen stark zerkratzt. In diesem Zustand ist der Wagen nur noch 15.000 € wert.

Kann K von V Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?
Kann K von V die Kosten für die Autoplane ersetzt verlangen?

Kann S von V Rückzahlung von 10.000 € verlangen?
Kann S von V Ersatz der Rechtsberatungskosten von 600 € verlangen?

Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar!


Finde heraus, was Kliemt Arbeitsrecht Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Meiner Ansicht nach handelt es sich hier nicht um einen Vertrag zugunsten Dritter. K hat mit V einen Kaufvertrag abgeschlossen. Was sie danach mit ihrem Eigentum macht, bleibt ihr überlassen und hat von Vertrags wegen nichts mit S zu tun.

Also würde ich hier ganz regulär die von dir gestellten Fragen durcharbeiten. Zu beachten ist hier wohl der gutgläubige Erwerb des Eigentums an abhanden gekommen oder gestohlenen Sachen sowie eine detaillierte Ausarbeitung über Gefahrenübergang und Risiko des zufälligen Untergangs. 

Weitere Meinungen wären aber praktisch.

Danke für die Antwort!
Die Mutter K vereinbart doch aber mit der Händlerin V das das Auto direkt an S übergeben und Übereignet wird. K hat damit kein Eigentum erhalten sondern S. Und S erhält das forderungsrecht für das Auto. Deswegen gehe ich hier schon von einem Vertrag zugunsten Dritter aus?!
 Denn ein Vertrag zugunsen Dritter ist ein Vertrag, bei dem zwischen den Parteien vereinbart wird, dass ein Dritter unmittelbar aus dem Vertrag das Recht erwerben soll, die Leistung von dem Schuldner zu fordern vgl. §328 BGB.  
 

Du hast recht, ich hab "wird der Wagen vereinbarungsgemäß direkt an S übergeben und übereignet" gekonnt ignoriert. Der Eigentümer ist also S bzw. ist wohl zu klären, ob er Eigentümer geworden ist, da das Fahrzeug gestohlen war und er jetzt auch darüber Bescheid weiß. Und zu klären ist wohl auch, ob in der SIS-Eintragung ein Sachmangel zu sehen ist, der eine Nachbesserungsforderung rechtfertigt. Und es ist wohl auch zu klären, ob S als begünstigter Dritter für K deren Rücktrittserklärung gegenüber V widerrufen kann (m. E. nach nicht, grds. Widerruf des Rücktritts nicht möglich).
 

Kann K von V Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? 
- Rücktritt von K
- Rücktrittsrecht? Unbehebbarer Sachmangel am Auto? Rechtsmangel? (gestohlen)
- Kein Widerruf durch S
- Problem, dass Fahrzeug beschädigt?
Kann K von V die Kosten für die Autoplane ersetzt verlangen?
- Aufwendungsersatz prüfen

Kann S von V Rückzahlung von 10.000 € verlangen?
- Minderung des Kaufpreises setzt Vertrag zwischen S und V voraus
Kann S von V Ersatz der Rechtsberatungskosten von 600 € verlangen?
- §§ 280, 286 BGB

Ich bin sehr unschlüssig, der Fall ist ziemlich verwoben durch das Eingreifen des Sohnes. Aber du solltest damit irgendwas Sinnvolles anstellen können.