Hausarbeit Sachenrecht

Hallo Smile Ich habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt: 
B geht in das Möbelhaus des A und möchte ein Sofa kaufen. A glaubt, dass er dies noch auf Lager hat und sie schließen einen Kaufvertrag ab. B zahlt sodann die 5000€ an A. Danach stellt A fest, dass er das Sofa nicht mehr im Lager hat. Er geht sodann zu seinem Konkurrenten C und spiegelt ihm vor, er hätte einen potentiellen Käufer für das Sofa. C fährt zu B mit dem Sofa und glaubt, dass er selbst mit B einen Kaufvertrag schließen werde. B hingegen ist der Annahme, dass C lediglich für A liefere. C legt B einen Lieferschein vor, auf dem steht, dass er lediglich unter Eigentumsvorbehalt liefere und weißt B auch diesbezüglich nochmal daraufhin. B nimmt dies zwar zur Kenntnis, aber glaubt, dass das nicht für ihn gelte, weil er ja mit A bereits alles ausgehandelt habe und unterschreibt trotzdem. Das Sofa wird nun bei B gepfändet.
Ich habe bereits eine Übereignung von C an B mangels Einigung abgelehnt und bin dann auf eine Übereignung von A an B übergegangen. Dort habe ich das Problem des Scheingeheißerwerb diskutiert. 
Meine Frage ist nun, wie ihr das Problem des EV lösen würdet und ob ihr dann noch ein Anwartschaftsrecht bei B prüfen würdet? 


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