Hey alle zusammen,
hier erst einmal den ersten Themenkomplex kurz zusammengefasst. S hat ein Gespräch zwischen F und H belauscht. F hat seinem langjährigen Kunden H ein Angebot gemacht, worüber H noch nachdenken wollte. S hat daraufhin einen Brief an F geschrieben, in welchem er sich als H ausgibt und das Angebot annimmt. Ich wäre jetzt mit §123 I BGB herangegangen, jedoch hat F keine Kenntnisnahme der Täuschung von S und hat diese laut Sachverhalt auch nicht angefochten. Nun frage ich mich, was ich übersehe?
Danke für eure Hilfe:)
Gibt es denn laut Sachverhalt noch irgendeine Beziehung zwischen S und F oder S und H? Mir würde im Rahmen der Stellvertretung als Ausnahme des Offenkundigkeitsprinzips die Identitätstäuschung einfallen. S gibt sich also wahrheitswidrig als H aus, um nicht die Pflichten des Rechtsgeschäfts tragen zu müssen.