Haben Dritte (VmSzD) einen Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden?

Hallo liebes Forum,

mir ist klar, dass Dritte keinen Anspruch auf Primär-, jedoch aber auf Sekundärleistungen haben können, sofern man einen Vertrag mit Schutzwirkung bejaht und sie somit in ein Schuldverhältnis einbezieht.

Da ich in Kommentaren und Lehrbüchern allerdings immer nur lese, dass ein Anspruch lediglich aus § 280 I BGB (also neben der Leistung) möglich ist, habe ich mich gefragt, ob auch ein Anspruch aus §§ 280 I, II, 286 BGB möglich sein kann?

Das wird ja eig. nicht ausgeschlossen, steht aber auch nirgends drin?
Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen und hat hierfür einen Nachweis?

Mit besten Grüßen
IDPV