HA Schuldrecht brauche Hilfe

Hallo alle zusammen Smile
Also ich schreibe die HA in Schuldrecht Sachverhalt:
Typ V stellt einen Lautsprecher in ein Versteigerungsplattform der L im Internet. Er weiss aber nicht was sie wert sind, daher legt er eine Auktion mit einer Laufzeit von sieben Tagen und einem Startgebot von 1 EURO an. In die Beschreibung nimmt er noch den Hinweis auf: "der Kauf erfolgt unabhängig von jeglicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen". Am sechsten Tag der Auktion kommt sein Bekannter B zu besuch und in den Boxen sofort hochwertige Geräte, die auch einen gewissen Sammelwert haben. Er macht dem V das Angebot, die Lautsprecher für 1000 euro, was ihrem wert entspricht-sofort mitzunehmen. Daraufhin schaut V bei L nach und sieht, dass das Höchstgebot bei 150 euro steht. Da er die viel wertvolleren nicht zu diesem Preis abgeben will, veräußert er sie für 1000 euro an B und beendet die Auktion vorzeitig. Höchstanbieter ist zu diesem Zeitpunkt der Z. Als Z den V zur Lieferung der Lautsprecher auffordert, lehnt V dies unter Hinweis auf die vorzeitige
Beendigung der Auktion ab. Außerdem habe er die Boxen nicht mehr und könne daher nicht mehr
liefern. Im Übrigen sei er, V, zur Rücknahme gemäß den AGB der Plattform L berechtigt gewesen.
Dort heißt unter Ziffer 4:
Der Anbieter gibt mit dem einstellen einer Auktion ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Das Angebot darf nur zurückgezogen werden, wenn der Artikel ohne Verschulden des Verkäufers verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist. Tatsächlich kann V, die Lautsprecher nicht liefern, da B zur Rücklieferung nicht bereit ist.

Welche Ansprüche hat Z gegen V?

Das ist nur ein Teil des Sachverhalts ich würde mich freuen wenn mir jdm mit der Prüfung weiterhelfen könnte bzw mir ein FAllbeispiel zeigen könnte!



Hallo, guten Morgen,

Das ist doch ein toller Fall,

allgemein gesprochen ist auch hier Brainstorming zunächst gefragt,

Wer will was von wem woraus .

Zeichnung machen in Bezug auf die zivilrechtlichen Ansprüche.

Anspruchsgrundlagen suchen und prüfen .

Faustregel Vertrag, Vertrauen, Gesetz = die Reihenfolge der AGLgen im Sinne des BGB.

usw. , Kollegiale Gruesse aus Hamburg,

Ass. Jur.Juergen Hanke,
Repetitor Bundesweit seit 2001 , Rechtsanwalt von 2008 - 2013, jetzt 2014 Dozent, Speaker , Repetitor Bundesweit.

Gerade hat der BGH diesen ähnlich gelagerten Fall entschieden!
BGH VIII ZR 63/13