Geldwäschegesetz

Hallo zusammen,

ich habe mich viel mit dem GWG beschäftigt, jedoch lese ich ständig nur über Praxisfälle, die auf Bar-Zahlungen bezogen sind. 

Unter dem Strich geht es darum, dass man als Gewerbetreibender bei Transaktionen von über 10.000€ Personendaten aufnehmen und diese verifizieren muss. (Sorgfaltspflichten § 3,4) Hierbei frage ich mich, ob bei bspw. Kreditkarten-Zahlung (elektronische Zahlungen) die selbe Regulierung gilt oder ob keine Verifizerung notwendig ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße


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