Hallo zusammen,
ich habe mich viel mit dem GWG beschäftigt, jedoch lese ich ständig nur über Praxisfälle, die auf Bar-Zahlungen bezogen sind.
Unter dem Strich geht es darum, dass man als Gewerbetreibender bei Transaktionen von über 10.000€ Personendaten aufnehmen und diese verifizieren muss. (Sorgfaltspflichten § 3,4) Hierbei frage ich mich, ob bei bspw. Kreditkarten-Zahlung (elektronische Zahlungen) die selbe Regulierung gilt oder ob keine Verifizerung notwendig ist.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Liebe Grüße