Bei der Einzelvollstreckung wegen Geldforderungen, können bewegliche Sachen, Forderungen und Rechte, sowie unbewgliche Sachen vollstreckt werden. Soweit klar.
Bei der Gesamtzwangvollstreckung steht, dass das gesamte Vermögen vollstreckt werden darf. Welches Vermögen zählt zusätzlich zu dem o.g. bei der einzelvollstreckung noch dazu?
Der Unterschied, dass hier mehrere Gläubiger bedient werden, ist klar.
Viele Grüße