Frage Hausarbeit Privatrecht

Ich bin ziemlich verzweifelt, ich komm einfach nicht weiter bei folgendem Fall:

V vertreibt Einkaufskarten online, A kaufte zwei bei ihm 
V stellte eine unzulässige AGB welche A zur Vorleitstung des Geldes verpflichtete, diese ist unzulässig. Also gilt ja Zug um Zug. 
V mahnt A zur Zahlung am 25.2 mit Bezug auf de unzulässige AGB, A zahlt nicht, V mahnt wieder am 7.3, A wendet ein erst nach Erhalt der Karten Zug um Zug zu zahlen. A kauft sich unter Androhung dann andere Karten, die Mehrkosten. Besteht ein Anspruch auf Mehrkosten?
Es ist nach der Rechtslage gefragt. 
Hat eine der Parteien eine Pflichtverletzung begangen wodurch SE möglich wäre? Bzw. welche anderen Ansprüche könnten bestehen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe